Was gehört in Impressum und Haftungsausschluss

Jede nicht ausschließlich für private Inhalte genutzte Website muss außer einer Datenschutzerklärung gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) auch ein Impressum haben. Das betrifft Kirchengemeinden ebenso wie kirchliche Einrichtungen. Die Angaben des Impressums müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum muss den Namen und die komplette Anschrift des Anbieters enthalten, bei juristischen Personen, z. B. Körperschaften wie Kirchengemeinden und Vereinen weitere Angaben wie insbesondere die Rechtsform, ggf.einen Registereintrag und den Vertretungsberechtigten. Den vollständigen Wortlaut des § 5 TMG finden Sie hier.
Mit Hilfe dieser Angaben muss dem Nutzer der Webseite eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Es gehört also eine E-Mail-Adresse in das Impressum, die Angabe der Telefonnummer wird empfohlen. Auf Aktualität ist zu achten.
Das Impressum muss von jeder Seite der Website aufgerufen werden können. Es empfiehlt sich, es in der Kopf- oder Fußzeile zu verlinken.
Sobald auf der Website redaktionelle Inhalte hinterlegt werden, muss gemäß des § 18 MStV im Impressum zusätzlich ein für den journalistisch-redaktionellen Inhalt Verantwortlicher genannt werden. (Aktualisierung vom 08.02.2020: Seit Anfang November 2020 ist der Medien-Staatsvertrag (MStV) in Kraft und die alten Regelungen aus § 55 RStV finden sich nun in § 18 MStV.) Diese Person muss mit vollständig ausgeschriebenem Namen und Anschrift benannt werden. Sind die Verantwortlichkeiten auf verschiedene Personen verteilt, so muss jede Person mit entsprechendem Verantwortungsbereich genannt werden (Art der Nennung s. o.). Wird z. B. der separat verfasste Gemeindebrief als Download-Dokument angeboten, sollte muss auch hier ein gesonderter Verantwortlicher benannt werden.

Ein Beispiel-Impressum finden Sie auf www.musterwebsite-evangelisch.de
Einen Impressums-Generator finden Sie z.B. auf http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Haftungsausschluss/Disclaimer (Korrektur 26. Juli 2019)

Wir empfehlen aktuell nicht mehr die Verwendung eines Haftungsausschlusses für Inhalte Dritter, auf die verlinkt wird (Disclaimer). Dessen Nutzen und Wirksamkeit sind zumindest zweifelhaft. Wichtig ist vielmehr, dass Sie, bevor Sie einen Link setzen, gründlich prüfen, ob dieser zu Inhalten führt, die Rechtsverletzungen beinhalten oder gar strafrechtliche Verantwortlichkeiten auslösen können. Und Sie sollten, falls Sie Kenntnis davon erlangen, dass der Inhalt, auf den Sie verlinkt haben, sich verändert hat, diesen erneut prüfen und den Link ggf. entfernen.

Ein journalistisch-redaktionelles Angebot mit entsprechenden Verlinkungen muss vor der Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf die Herkunft, den Wahrheitsgehalt und problematische Inhalte vom Verantwortlichen überprüft werden. Viele Websites haben als Haftungsausschluss für externe Links das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 genannt. Doch das Landgericht Hamburg hat in diesem Urteil gerade festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.

Dieser Beitrag entstand ursprünglich für das Handbuch zu unseren Musterwebsites und wurde in Kooperation mit Dr. Reinhard Rassow, Jurist im Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern erstellt.



Nicola Rössert

Nicola Rössert arbeitet seit Juli 2011 als Projektmanagerin bei Vernetzte Kirche. Neben diversen kommunikativen und administrativen Aufgaben ist sie vor allem für die Kinderseite kirche-entdecken.de sowie die weite Welt der Social Media zuständig und berät das Kirche-Entdecken-Maskottchen @kira_elster_official in Sachen Instagram. In unserem Blog schreibt Nicola Rössert zu Themen rund um das Web 2.0. und immer wieder auch darüber, warum gute und sichere Internetangeboten für Kinder wichtig sind.