Viele Anfragen bezüglich der Streitbeilegungsklausel auf den Websites sind bei Vernetzte Kirche angekommen. Deshalb haben wir uns Hilfe bei Dr. Rassow, dem zuständigen Juristen im Landeskirchenamt der Evan.-Luth. Kirche in Bayern geholt, der nachfolgend leicht umzusetzenden Empfehlungen abgibt.
Fall 1: Gewerbliche Angebote
Jede kirchliche Stelle, die im weitesten Sinne „gewerbliche“ Angebote macht (z.B. Raumvermietung oder Verkauf einer Konzert-CD) und eine Website betreibt, muss dort gem. § 36 VSBG angeben, ob sie bereit ist, (im Streitfall) an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Dabei ist es unerheblich, ob Angebote und Geschäfte online oder offline gemacht werden. Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besteht, sollte dieser Hinweis im Impressum ergänzt werden:
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Fall 2: Online-Angebot von Waren oder Dienstleistungen
Bietet eine Stelle Waren oder Dienstleistungen online an, muss darüber hinaus gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung (EU-VO 524/2013) ein Hinweis mit einem aktiven (!) Link auf die OS-Plattform gesetzt werden. Hier der Wortlaut des Art. 14 I: „(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“ Hier sollte diese Formulierung im Impressum ergänzt werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) betreibt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Beide Hinweise werden sinnvollerweise im Impressum untergebracht. Im Zweifelsfalle sind Sie mit der zweiten Formulierung auf der sicheren Seite.
Alle Nutzer unserer Musterwebsites und der Kita-Webbaukästen sollten selbständig prüfen, ob Ihre Gemeinde oder Einrichtung eine solche Klausel auf der Website haben muss und diese gegebenenfalls selbst im Impressum ergänzen.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.
An dieser Stelle herzlichen Dank an Dr. Rassow und allen anderen Mitdenkerinnen und Mitdenkern!