Gemeinden nutzen in vielfacher Weise Karten, Stadtpläne, Bilder, Fotografien usw. im Rahmen ihres Internetauftritts. Das reicht von der Beschreibung des Anfahrtswegs bis hin zur Darstellung des Gemeindelebens mit Hilfe von Fotos der letzten Konfirmandenfreizeit oder des Seniorenkreises.
Dabei stellen sich Fragen nach dem Urheberrechtsschutz oder dem sogenannten „Recht am eigenen Bild“. Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine erste Orientierung bieten. Sie entbinden nicht von der Notwendigkeit, sich im Einzelfall fachkundig beraten zu lassen. Auch decken die folgenden Ausführungen nicht jede denkbare Fallgestaltung ab.